Jeder Pensionsantrag gilt zugleich als Antrag auf Ausgleichszulage. Grundsätzlich stellt die Pensionsversicherung (PV) Ihren Anspruch auf eine Ausgleichzulage, einen Ausgleichszulagenbonus oder Pensionsbonus automatisch fest.
Wenn erst später ein Anspruch auf eine Ausgleichszulage entsteht oder sich Ihr Einkommen vermindert und Sie einen erhöhten Anspruch haben, sollten Sie innerhalb 1 Monats einen Antrag stellen. Wird der Antrag später gestellt, kann die Ausgleichszulage rückwirkend frühestens ab Beginn des vor der Antragstellung liegenden vollen Kalendermonats gewährt bzw. erhöht werden.