Versicherungszeiten für Pension: Seniorin nutzt Smartphone, lächelt glücklich

Überprüfung der
Versicherungs­zeiten

Versicherungszeiten sind die Basis für das Entstehen eines Pensionsanspruchs und für die Pensionshöhe. Sie werden von der Österreichischen Gesundheitskasse automatisch erfasst und Ihrem Pensionskonto gutgeschrieben.

Inhalt

    Was zählt als Versicherungszeit?

    Als Versicherungszeiten nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) gelten für ab dem 1. Jänner 1955 geborene Personen:

    Hier finden Sie weitere Informationen zu Versicherungszeiten aus der Kindererziehung.

    Überprüfung des Pensionsanspruchs

    Ab Vollendung des 50. Lebensjahres bietet Ihnen die Pensionsversicherung die Möglichkeit, überprüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen für eine Pension erfüllt sind bzw. wann sie erfüllt werden können.

    Als besonderen Service bieten wir auch

    Antragsformulare zur Erfassung, Ergänzung & Überprüfung von Versicherungszeiten

    Versicherungsdaten­auszug abfragen

    Mit der ID Austria können Sie einen Auszug Ihrer Versicherungszeiten jederzeit bequem von zu Hause online abfragen und/oder ausdrucken: Online-Versicherungsdatenauszug.

    Alternativ können Sie einen Versicherungsdatenauszug auch jederzeit bei der Pensionsversicherung anfordern. Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Kontakt.

    Versicherungszeiten: Häufige Fragen

    Hinweis: 

    Die auf dieser Website angebotenen Inhalte dienen der allgemeinen Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie können eine professionelle Beratung nicht ersetzen. Die Expert*innen der Pensionsversicherung können Ihren individuellen Fall beurteilen und auf Fragen eingehen. Weitere Informationen finden Sie im Haftungsausschluss.

    Stand: 12. Juni 2024